Kinderschutz
Entsprechend der UN-Kinderrechtskonventionen haben alle
Kinder bis 18 Jahre ein Recht auf:
- Selbstbestimmung
- Entwicklung der individuellen Persönlichkeit
- Fürsorge
- Ernährung
- gewaltfreie Erziehung
- Schutz vor Machtmissbrauch
- Schutz vor Gewalt
- freie Meinungsäußerung
- Partizipation
- Recht auf Beschwerde bei Nichteinhaltung
- Staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
…
Ich als Kindertagespflegeperson habe die Aufgabe, die
Einhaltung dieser Rechte in meinem Handlungsspielraum zu gewährleisten. Die
genannten Rechte sind auch in meiner Konzeption wieder zu finden.
Mein Konzept zum Kinderschutz in der Kindertagespflege ist
entsprechend dem Kinderschutzkonzept der Stadt Willich. Rechtliche Grundlagen
hierzu sind im SGB VIII Artikel 1 §8a und §8b.